Praktikum im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Sie möchten unsere vielfältigen Aufgaben im Berufsalltag kennenlernen? Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet interessierten Menschen die Möglichkeit, einen Einblick in den Berufsalltag einer Behörde zu erhalten.
Das Praktikum soll Sie für einen Einstieg in die Ausbildung oder die Berufswelt vorbereiten und dient zur allgemeinen Berufsorientierung oder ist im Zuge einer Berufs- oder Hochschulausbildung als verpflichtender Bestandteil von Ihnen abzuleisten. Über ein Praktikum erhalten Sie einen Einblick in die Tätigkeiten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit und in das gewählte Berufsbild. Sie werden von den verschiedenen Fachabteilungen und der Verwaltungsabteilung angeboten.
Bitte informieren Sie sich in Abhängigkeit vom gewünschten Themengebiet in den einzelnen Fachbereichen nach den Möglichkeiten, dort ein Praktikum zu absolvieren. Eine Übersicht aller Themen und Bereiche mit den entsprechenden Ansprechpersonen erhalten Sie hier.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Praktikum im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit finden Sie in unseren FAQ.
Welche Praktika sind möglich?
Ob als freiwilliges Praktikum zur allgemeinen Berufsorientierung oder als verpflichtendes Praktikum im Rahmen eines Studiums – grundsätzlich können Sie im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit jede Form des Praktikums absolvieren. Die Möglichkeit zur Absolvierung eines Praktikums ist vom Themenfeld und den Kapazitäten in den jeweiligen Interessensgebieten abhängig.
Im Rahmen des Praktikums im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit findet die Praktikantenrichtlinie des Bundes in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Im Sinne der Richtlinie erhalten Praktikantinnen und Praktikanten im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit eine Aufwandsentschädigung von monatlich 450,00 € (Vollzeitpraktikum; gilt nicht für Schulpraktika).
Freiwilliges Praktikum
Sie möchten ein Praktikum absolvieren, welches nicht durch eine Studien-, Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder sich vor der Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung hinsichtlich der Berufs- oder Studienwahl orientieren?
Diese Form von Praktikum können wir Ihnen mit einer maximalen Dauer von drei Monaten anbieten.
Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss oder im direkten Anschluss an die Schullaufbahn können ein freiwilliges „Schnupperpraktikum“ absolvieren. Dieses Praktikum dauert höchstens vier Wochen und dient der reinen Berufsorientierung. In diesem Falle wenden Sie sich bitte direkt an Abteilung Z.
Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung
Sie sind Schülerin oder Schüler bzw. Studentin oder Student und Ihre Ausbildungsordnung oder Ihre (hoch-)schulrechtlichen Bestimmungen sehen ein Praktikum als Bestandteil der Ausbildung oder des Studiums vor? In diesem Fall können Sie das vorgesehene Praktikum als Bestandteil der (Hoch-) Schulbildung beziehungsweise Ihres Studiums in unserem Hause absolvieren. Diese Form von Praktikum ist über einen längeren Zeitraum als drei Monate möglich, sofern die einschlägige Ausbildungsordnung oder die (hoch-) schulrechtlichen Bestimmungen eine längere Dauer vorsehen.
Beispielsweise können Studierende des Studiengangs „Allgemeine Innere Verwaltung“ der Hochschule des Bundes ihre Praktikumsphasen in der Abteilung Z absolvieren. Ihnen stehen die Themenbereiche „Personal“, „Organisation“ und „Haushalt“ zur Auswahl.