Organ- und Gewebespende
Organ- und Gewebetransplantationen gehören heute zum Standard der medizinischen Versorgung und können das Leben vieler schwerkranker Menschen retten oder die Lebensqualität deutlich verbessern. Allerdings werden weniger Organe gespendet als benötigt. Daher stehen viele Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Die meisten Menschen warten auf eine gespendete Niere.
Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist nach dem Transplantationsgesetz (TPG) mit der Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme und die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung beauftragt.
Mit der Aufklärungskampagne „Organspende - Die Entscheidung zählt!“ möchte das BIÖG die Bürgerinnen und Bürger zur Organ- und Gewebespende informieren und zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema motivieren. Die Menschen sollen dazu angeregt werden, eine eigene Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten zu treffen und diese Entscheidung auf dem Organspendeausweis oder im Organspende-Register festzuhalten und den Angehörigen mitzuteilen.
Die Aufklärungskampagne vermittelt die wichtigsten Inhalte und Botschaften zum Thema Organ- und Gewebespende über massenmediale Maßnahmen, wie z. B. Broschüren, Plakate, einen Blog, eine Podcastreihe und einen Internetauftritt. Individuelle Fragen können im persönlichen Gespräch am Infotelefon Organspende geklärt werden.
Die Entscheidungslösung
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organ- oder Gewebespende darf nur erfolgen, wenn eine ausdrückliche Zustimmung zur Spende vorliegt. Entnommen werden ausschließlich Organe und Gewebe, die zur Spende freigegeben worden sind. Liegt keine Zustimmung vor oder wurde einer Spende widersprochen, ist keine Entnahme zulässig.
Organspendeausweis und Organspende-Register
Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann z. B. im Organspendeausweis, im Organspende-Register, in einer Patientenverfügung oder in jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden. Ebenso ist eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich. Es gilt immer die jüngste Erklärung.

Internetangebote
www.organspende-info.de
Das Internetportal www.organspende-info.de des BIÖG informiert über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Bedeutung der Organ- und Gewebespende. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Organspendeausweis herunterzuladen und sich Broschüren, Flyer oder weitere Materialien zum Thema zu bestellen oder herunterzuladen.
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